Benchmark der Qualitätsindikatoren 2022
Vorstellung der Benchmark 2022-Indikatoren
Diskussion um die Arbeitgeberattraktivität und Workshops zum Projekt Qualität und Nachhaltigkeit
1. Teil : deutschsprachige Teilnehmer
09.00-09.05
Begrüssung
09.05-10.00
Präsentation der Indikatoren durch die Hochschule für Gesundheit
10.00-10.30 Pause
2. Teil : zweisprachigen Teilnehmer im Plenum
10.30-10.40
Personalbindung und Arbeitgeberattraktivität (Prof. Eric Davoine) (F/D)
10.40-11.20
Fallstudie des Lindenhofs Oftringen unter Beteiligung von Isabelle Kuhn und Ralph Bürge (D/F)
Welche Lehren lassen sich aus der Fallstudie ziehen? (Prof. Eric Davoine) (F/D)
11.20 – 11.30
Vorstellung des Projekts Qualität und nachhaltige Entwicklung durch Clara Hayoz, Leiterin Qualität AFISA-VFAS
3. Teil: deutsche und französische Workshops
11.30 – 12.30
3 Workshops rund um das Projekt Qualität und nachhaltige Entwicklung. Pro Workshop werden 3 Gruppen organisiert, davon 1 auf Deutsch.
12.30-13.00 Mittagspause
13.00-14.00
Rückmeldungen zu den Workshops im Plenum
Abschluss
Führungskräfte der Institutionen
Max 2 pers / Institutionen
-
Modalitäten der Anmeldung
Damit Ihre Anmeldung berücksichtigt werden kann, bitten wir Sie, die Bedingungen "Zielpublikum" zu beachten und die Anmeldefrist einzuhalten. Eine offizielle Bestätigung Ihrer Zulassung wird nach Ablauf der Anmeldefrist versandt. -
Zahlung
Die Bezahlung des Kurses erfolgt nach Erhalt der Rechnung. Der Verein behält sich das Recht vor, ein Kursdatum zu ändern, falls dies notwendig ist. Sie informiert die angemeldeten Personen so schnell wie möglich darüber. Die Ausbildung beginnt nur, wenn genügend Teilnehmer/innen vorhanden sind. -
Rücktrittsbedingungen und Rückerstattung der Ausbildungskosten
Eine Absage muss per E-Mail an die Adresse office@afisa-vfas.ch mitgeteilt werden. Das Datum des Eingangs der E-Mail gilt als offizielles Rücktrittsdatum. Bei einem Rücktritt zwischen der Zulassungsentscheidung und 2 Wochen vor Kursbeginn sind 50% der Ausbildungsgebühren an AFISA-VFAS zu zahlen. Bei einem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen vor dem ersten Kurs ist das gesamte Schulgeld an AFISA-VFAS zu entrichten. Bei einem Abbruch nach Beginn des Kurses ist das gesamte Schulgeld an AFISA zu entrichten. Sonderfälle werden geprüft.