Ethikkommission und Ethikcharta

Die Ethikkommission der AFISA setzt sich aus Vertretern der Institutionen, externen Personen aus dem medizinischen und sozialen Bereich sowie einem Ethikexperten zusammen.
Ihre Aufgabe ist es, die Ethikcharta auf dem neuesten Stand zu halten, ihre Werte zu fördern, ethische Empfehlungen zu verfassen und ethische Konflikte durch Schlichtung zu bewältigen. Die Ethikkommission greift bei Beschwerden eines/einer Begünstigten, seiner/ihrer Familie, eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin oder einer anderen Organisation oder eines Dritten, der/die die ältere Person vertritt, ein. Die Ethikkommission orientiert und berät den/die Beschwerdeführer/in oder schlägt eine Schlichtung zwischen den Parteien vorIn Zusammenarbeit mit den Partnern des sozial-medizinischen Netzes, organisiert die Kommission Ausbildungs- und Austauschsnachmittage.

Ethikcharta

Die Charta ist ein Basisdokument, welches die Einrichtungen verpflichtet, sich zu den gemeinsamen Werten zu bekennen.

Ethikcharta

Die Ethikcharta der neuen Vereinigung AFISA-VFAS wird derzeit ausgearbeitet und soll 2024 herausgegeben werden. Die Charta der AFIPA-VFA bleibt bis dahin das Referenzdokument für die Pflegeheime.

Beschwerden

Jede Person, die der Meinung ist, dass die in der Charta der Vereinigung anerkannten Rechte nicht respektiert wurden, kann ihre Beschwerden bei der Ethikkommission vorbringen, die sie anhört und versucht, die Parteien zu versöhnen. Zu diesem Zweck steht eine Schlichtungsstelle zur Verfügung

Die Beschwerde kann mündlich oder schriftlich gerichtet werden an : AFISA-VFAS, Bd de Pérolles 2, 1700 Fribourg  Tel. 026 915 03 43 office@afisa-vfas.ch oder an den Präsidenten der Ethikkommission, Herr Daniel Pugin, 079 785 20 18 oder pugin.daniel@gmail.com