Ethikcharta

Die Institutionen, die Mitglied bei der Vereinigung Freiburger Alterseinrichtungen (AFIPA(VFA) sind, haben eine Ethikcharta heraugegeben, in der sie sich verpflichten, alle notwendigen Mittel einzusetzen, um ihre Aufgabe der Aufnahme und Pflege betagter Menschen zu erfüllen. Diese Charta ist 2023 in Bearbeitung, um Spitexpflege integrieren zu können.

Ethikcharta der Alterseinrichtungen des Kantons Freiburg

Die Ethikcharta ist ein grundlegendes Dokument, das die Institutionen unterzeichnen und mit dem sie sich verpflichten, gemeinsame Werte anzuerkennen.

Download Ethikcharta

Die Broschüre der Ethikcharta kann im Sekretariat der AFISA-VFAS oder in den Institutionen bezogen werden.

Eine Powerpoint-Präsentation der Ethikcharta ist im Sekretariat der AFISA-VFAS verfügbar.

Die Überwachung dieser Ethikcharta ist einer Kommission anvertraut, die sich aus Fachleuten zusammensetzt. Diese kann in Form einer Beschwerde von einem/r Bewohner/in, seiner/ihrer Familie oder jeder anderen Organisation oder Drittperson, die den älteren Menschen vertritt, angerufen werden. Zunächst wird eine Schlichtung zwischen den Parteien vorgeschlagen.

Anrufungsverfahren zuhanden des Ethikrates (Beilage 1 zur Reglement des Ethikrats der AFIPA/VFA)