Klinische Beurteilung in der Pflege
Die pflegerische klinische Beurteilung von Patientinnen und Patienten gehört zu den Kompetenzen, die für eine selbstständige Rolle in der Krankenpflege entwickelt werden müssen. Die klinische Beurteilung ist ein Instrument, das eine umfassende und schnelle Beurteilung von Pflegesituationen ermöglicht, die in allen Berufsfeldern immer komplexer werden.
Diese Grundausbildung wird mit dem Tool vertraut machen und neue klinische Grundkompetenzen erwerben, um :
- Den Gesundheitszustand des erwachsenen Patienten zu beurteilen und die Besonderheiten des älteren Menschen zu erkennen.
- Den Dringlichkeitsgrad einer Situation in einem Pflegeheim/Spitex zu bestimmen.
- Pflegerische und interprofessionelle Interventionen zu definieren, die an die jeweilige Situation angepasst sind.
- Gelegenheit geben, diese Praxis zu systematisieren, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
- Strukturierung der interdisziplinären Übermittlungen
Prof. HES Karen Angeloz
Diese Ausbildung richtet sich an diplomiertes Pflegepersonal, PraxisausbildnerInnen und das Bezugspersonal für HEdS-Studierende aus den Pflegeheimen sowie Spitex.
Anmeldemodalitäten
Damit Ihre Anmeldung berücksichtigt werden kann, bitten wir Sie, die Bedingungen hinsichtlich der „Zielgruppe” zu beachten und die Anmeldefrist einzuhalten. Eine offizielle Zulassungsbestätigung wird Ihnen nach Ablauf der Anmeldefrist zugesandt.
Bezahlung
Die Bezahlung der Schulung erfolgt nach Erhalt der Rechnung. Die AFISA-VFAS behält sich das Recht vor, einen Kurstermin bei Bedarf zu ändern. Sie informiert die angemeldeten Personen so schnell wie möglich darüber. Die Schulung findet nur statt, wenn die Teilnehmerzahl ausreichend ist.
Rücktrittsbedingungen und Rückerstattung der Ausbildungskosten
Jeder Rücktritt muss per E-Mail an die Adresse office@afisa-vfas.ch mitgeteilt werden. Das Datum des E-Mail-Eingangs gilt als offizielles Rücktrittsdatum. Bei einem Rücktritt zwischen der Zulassungsentscheidung und zwei Wochen vor Kursbeginn sind 50 % der Ausbildungskosten an die AFISA zu entrichten. Bei einer Stornierung innerhalb von zwei Wochen vor Beginn des ersten Kurses sind die gesamten Schulungskosten an die AFISA zu entrichten. Bei einem Abbruch nach Beginn der Schulung sind die gesamten Schulungskosten an die AFISA zu entrichten. Sonderfälle werden geprüft.
Fotoaufnahmen
Während der Veranstaltung werden Fotos gemacht, die von der AFISA-VFAS auf ihrer Website und in ihren sozialen Netzwerken verwendet werden können. Bitte informieren Sie die für die Fotos zuständige Person, wenn Sie nicht auf den Bildern erscheinen möchten.